Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Schwerbehinderung

Stand: 20.05.2019

Schwerbehinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte und Ansprüche. Aber auch Arbeitgeber profitieren, wenn sie schwerbehinderte Menschen in ihrem Betrieb beschäftigen. Hier erfahren Sie mehr.

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr feststellt. Auf Antrag erhalten schwerbehinderte Menschen vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Ausweis können sie Leistungen und Hilfen in Anspruch nehmen.

Im Arbeitsleben sind schwerbehinderte Menschen besonders geschützt. Für sie gelten beispielsweise besondere Urlaubsregelungen und ein besonderer Kündigungsschutz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse und kommen damit unter Umständen ihrer Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen nach.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon